Die Wahl der Bestattungsart

Wer entscheidet über Bestattungsort und Bestattungsform?

Bei der Auswahl von Bestattungsformen und -orten ist in erster Linie der Wille der verstorbenen Person entscheidend. Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Gesetze zu diesem Thema. Eine Einäscherung sollte entweder vom Verstorbenen selbst oder durch berechtigte Verwandte ausdrücklich und schriftlich angeordnet werden. Das Gleiche gilt für die Urnenbeisetzung auf See. Erdbestattungen, bei denen ein Sarg oder eine Urne beigesetzt wird, dürfen dabei ausschließlich auf Friedhöfen durchgeführt werden.

Die Erdbestattung ist die traditionelle Bestattungsform und betrifft mehr als die Hälfte aller Bundesbürger. Dabei wird die verstorbene Person in einem Sarg auf einem Wahl- oder Reihengrab begraben. Alternativ dazu steht die Feuerbestattung, bei der der Körper eingeäschert und in der Regel in einer Urne auf einem Urnengrab beigesetzt wird. Eine weitere Möglichkeit ist die Seebestattung, bei der die Urne dem Meer übergeben wird.

Die Erdbestattung

Sowohl die Zeremonie einer Bestattung als auch die gewählte Bestattungsform spiegeln die Individualität des Verstorbenen wider. Es gibt verschiedene Varianten der Erd- und Feuerbestattung zur Auswahl, wobei die Kosten je nach Friedhof und gewählten Leistungen variieren können. Hier ist eine Übersicht über die Grabarten:

  • Wahlgrab (Erd- und Feuerbestattung): Durch die Auswahl eines Wahlgrabes kann man bereits zu Lebzeiten den Friedhof und den Standort des Grabes bestimmen. Das Nutzungsrecht für dieses Grab kann immer wieder verlängert werden, beispielsweise für weitere Beisetzungen.
  • Reihengrab (Erd- und Feuerbestattung): Reihengräber sind in chronologischer Reihenfolge angeordnet und werden mit jedem neuen Verstorbenen fortgesetzt. Sie sind für eine einzige Bestattung vorgesehen, und Familienangehörige müssen später an anderer Stelle beigesetzt werden.
  • Rasengrab (Erd- und Feuerbestattung): Bei einem Rasengrab ist normalerweise ein Grabstein vorhanden, dies ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Die Pflege des Rasens obliegt dem Träger der Grabstelle.
  • Urnenwände (Feuerbestattung): Eine Urnenwand, auch als Kolumbarium bekannt, bietet Platz für einzelne oder mehrere Urnen in separaten Kammern. Zur Erinnerung an die Verstorbenen wird oft eine Gravur, häufig in eine Marmorplatte gemeißelt, angebracht.

Die Feuerbestattung

Für eine Feuerbestattung müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein: Es ist sowohl eine entsprechende Verfügung des Verstorbenen als auch eine zweite Leichenschau vor der Einäscherung des Sarges im Krematorium erforderlich. Ähnlich wie bei der Zersetzung des Körpers bei einer Erdbestattung führt die Verbrennung des Sarges bei Temperaturen von bis zu 800 Grad Celsius zu einer Dehydrierung. Der Prozess ist jedoch deutlich schneller abgeschlossen und dauert nur etwa 90 Minuten. Nach der Verbrennung wird die Asche des Verstorbenen in eine Aschekapsel gegeben, auf der der Name, das Geburts- und Todesdatum sowie das Datum der Einäscherung verzeichnet sind. Diese Kapsel wird dann in einer weiteren Urne beigesetzt.

Die Seebestattung

Auch im Falle einer Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen zunächst in eine Urne gefüllt. In Anwesenheit der Trauergäste wird diese wasserlösliche Urne auf hoher See von einem Schiff aus dem Meer übergeben.